Der Käufer kann ein 10-tägiges Rücktrittsrecht mit Geldzurück-Garantie geltend machen. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden:
Schriftliche Information an den Verkäufer mit Begründung.
Die Verpackung muss sich in ungeöffnetem Zustand befinden
Der Kaufgegenstand muss sich in unbeschädigtem Zustand befinden
Die Rücksendung erfolgt auf Kosten des Käufers
Ausgeschlossen vom Rücktrittsrecht sind:
Konfektionierte Artikel wie z.B. Kabel, Schläuche, etc. welche als Meterware zugeschnitten bestellt wird
Spraydosen, flüssige Stoffe
Speziell für den Kunden beschaffte oder hergestellte Artikel
Vorgehen bei einem Rücktritt vom Kauf
Schriftliches Begehren mit entsprechender Begründung an den Verkäufer innerhalb von 10 Tagen
Rücksendung der betroffenen Artikel innerhalb von 10 Tagen nach Einreichung des schriftlichen Begehrens um Kaufrücktritt
Garantie/Gewährleistung
Bei technischen Produkten, welche nachweislich in einem defekten Zustand angeliefert werden, und dieser Defekt nachweislich nicht auf einen unsachgemässen Transport zurück zu führen sind, gewähren wir kostenlosen Ersatz.
Für Elektrogeräte gewähren wir 2 Jahre Garantie gemäss geltendem CH-Recht. Von dieser Garantie ausgenommen sind:
Verbrauchs- und Elektronikteile wie Batterien, Kohlebürsten, Relais, etc.
Schäden oder Defekte aufgrund falscher Handhabung.
Schäden welche auf einen unsachgemässen Transport zurück zu führen sind. Diese Schäden müssen bei der entsprechenden Spedition/Transporteur geltend gemacht werden. Es empfiehlt sich daher, die Verpackung und deren Inhalt unmittelbar bei Erhalt zu kontrollieren.
Als Gerichtsstand in der Schweiz das Bezirksgericht in Laufenburg definiert
Bezirksgericht Laufenburg
Gerichtsgasse 85
CH- 5080 Laufenburg